
Was wollen wir?
Die uralte Kulturlandschaft im südlichen Teil des Bliesgaus, mit deren „Liebreiz“ in der Biosphäre eifrig geworben wird, ist seit Menschengedenken durch bäuerliche Nutzung geprägt und von industriellen Bausünden weitgehend verschont geblieben. Seitens der Stadt Blieskastel bedient man sich gerne der ländlichen Ressourcen: So werden unsere Wälder ausgiebig und teilweise wenig pfleglich bewirtschaftet, jährlich werden Millionen Kubikmeter Grundwasser abgepumpt und bis in die Landeshauptstadt weitergeleitet – all das spült Geld in die Haushaltskasse. In den Dörfern mit ihrer miserablen Infrastruktur landet davon nur wenig. Es kann nicht sein, dass die Landbevölkerung nun auch noch mit der Zerstörung ihrer Heimatlandschaft für den Energiehunger im urbanen Norden der Biosphäre (oder gar darüber hinaus) herhalten muss! Diese Art der Stadt-Land-Beziehung wird von uns abgelehnt, denn sie wird weder den Menschen noch dem Nachhaltigkeitsanspruch der Biosphäre gerecht!
Das MAB-Nationalkomitee der UNESCO fordert, dass die Mehrheit der ortsansässigen Bevölkerung WEA-Projekte befürworten müsse. Wir schließen uns dieser Forderung an und erwarten, dass sowohl die Entscheider in der Biosphäre als auch die politischen Akteure der Stadt Blieskastel diese Vorgabe der UNESCO ernstnehmen. Der unmittelbar betroffenen Bevölkerung muss ein hohes Mitspracherecht eingeräumt werden! Weiterhin erwarten wir eine echte Mitbestimmung der betroffenen Ortsräte. Ein „Runder Tisch zur Förderung erneuerbarer Energien“ genügt definitiv nicht!
Durch Schallimmissionen von WEA (hörbarer Lärm und tieffrequenter Schall unter der Hörschwelle) werden Anwohner oft in hohem Maße beeinträchtigt und vielfältige Gesundheitsschäden wie Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Schwindel, Ohrdruck usw. können hervorgerufen werden. Auch bei der Windenergie muss das Vorsorgeprinzip gelten. Wir fordern deshalb angemessene Abstände zur Wohnbebauung gemäß der 10-H-Regelung nach dem Vorbild Bayerns!
Die immens wertvollen Wälder im Bliesgau gilt es konsequent zu schützen. Sie haben eine durch nichts zu ersetzende Bedeutung für Mensch, Natur und Klima. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, das Waldgesetz dahingehend zu ändern, dass alle Wälder von der Windenergienutzung ausgeschlossen werden!
Der Bliesgau mit seiner vielfältig strukturierten Landschaft hat die höchste Artendichte im Saarland hervorgebracht. Gerade vor dem Hintergrund des immer bedrohlicher werdenden Artenrückgangs dürfen Klimaschutzmaßnahmen dem Natur- und Artenschutz nicht zuwiderlaufen. Die (noch) hohe Biodiversität im BR Bliesgau darf nicht gefährdet werden. Als faktisches Vogelschutzgebiet (Important Bird Area) und Greifvogeldichtezentrum muss der Bliesgau von der Landesregierung schnellstmöglich wieder als Ausschlussgebiet für die industrielle Windenergienutzung definiert werden! Dieser Forderung des NABU und des Ornithologischen Beobachterrings Saar (OBS) schließen wir uns an.
Der „Masterplan 100 % Klimaschutz“ ist folglich mit einem ernsthaft betriebenen Arten- und Habitatschutz nicht vereinbar. Wir fordern stattdessen Klimaschutzmaßnahmen im Sinne echter Nachhaltigkeit:
In erster Linie gilt es, die im BR Bliesgau bereits vorhandenen „Klimaretter“- Potenziale auszuschöpfen. Gesunde Wälder, Feuchtgebiete und Wiesen sind natürliche Treibhausgassenken. Diese gilt es zu schützen bzw. wiederherzustellen! Weiterhin fordern wir stringente Energieeinspar- und Energieeffizienzmaßnahmen. Darüber hinaus treten wir für einen durchdachten, natur- und landschaftsverträglichen Ausbau der Solarenergie/-thermie auf bereits versiegelten Flächen/Dachflächen ein. Auch der dezentrale Ausbau der Energiegewinnung aus Biomasse (Abfälle aus Privathaushalten sowie aus Land- und Forstwirtschaft, keine Maismonokulturen!) sollte forciert werden.