Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck versucht offensichtlich, mittels einer EU-Notfallverordnung den Weg frei zu machen für ungehemmten Windkraftausbau.
Die Bundesregierung will den Ausbau von Windindustrie- und Photovoltaikanlagen vereinfachen. Die Pläne zum beschleunigten Ausbau der Windenergie, unter Missachtung von Natur- und Artenschutz stoßen zunehmend auf Widerstand.
Naturschutzinitiative e.V. (NI) und der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität e.V. (VLAB) haben gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht.
Zitat:
„…Diese Pläne sind ein massiver und offensichtlich rechtswidriger Angriff auf den Natur- und Artenschutz und auf die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden. Sie konterkarieren die Ergebnisse der Weltnaturkonferenz in Montreal zum Schutz der Biodiversität und verstoßen gegen den Artikel 20 a des Grundgesetzes, der unsere Lebensgrundlagen schützt“, erklärten Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Johannes Bradtka, Bundesvorsitzender des VLAB.…“
Die komplette Pressemitteilung der Naturschutzinitiative und dem VLAB lesen Sie hier:
Auch der NABU hat sich öffentlich dazu positioniert:
„…NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: “Sollte die Regierung die Notverordnung umsetzen, dann werden in Windenergiegebieten künftig Anlagen genehmigt werden, ohne dass die Auswirkungen auf dort vorkommende Arten oder auf die Umwelt geprüft werden. Dieses Naturschutzrecht würde gänzlich außer Kraft gesetzt. Dass die daraus resultierenden Nachteile durch Schutzmaßnahmen aufgefangen werden sollen, ist eine halbherzige Ausrede. Wer gar nicht geprüft hat, was es zu schützen gilt, kann auch keine sinnvollen Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen anordnen. Besonders verstörend ist die Idee, dass ein Verstoß gegen den Artenschutz durch Schutzmaßnahmen auf Grundlage existierender Daten vermieden werden kann, denn die Daten sind schlicht nicht vorhanden….”
Quelle: https://www.nabu.de/modules/presseservice/index.php?popup=true&db=presseservice&show=36782&fbclid=IwAR3muH034ttn8C7hKDWYdrxq-4QEUMIizycz03mk41NT8QDRZmUugJZCNbA
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Offensichtlich plant auch die Saarländische Landesregierung schon weitere Maßnahmen mit Rückendeckung der Bundesregierung. Wir sind gespannt, wie dies, unabhängig von den weiteren o.g. möglichen Rechtsverstößen, mit den Vorgaben aus dem Positionspapier des MAB-Nationalkomitees zur Nutzung von Windkraft und Biomasse in Biosphärenreservaten in Einklang zu bringen sein wird. Wir werden dies genau beobachten.
Zitat aus dem Positionspapier (Seite 4):
„….Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energieträger werden mit einer hohen Planungs- und Prüfqualität durchgeführt. Ihre Transparenz unter enger und frühzeitiger Beteiligung der vor Ort lebenden Bürgerinnen und Bürger sowie von Biosphärenreservatsverwaltung und Kuratorium/Beirat ist gewährleistet…..
Quelle:
….
Eine nachvollziehbare Abwägung mit den Schutzzielen/-zwecken des Biosphärenreservats sowie dessen Entwicklungsperspektive auf mittel- und langfristige Sicht ist in enger Abstimmung mit der Biosphärenreservatsverwaltung durchgeführt worden. Den europäischen Schutzgebieten (Natura 2000-Gebiete) und dem nationalen Arten- und Habitatschutz (insbesondere Vögel und Fledermäuse) wurde im Planungsverfahren in vollem Umfang Rechnung getragen….“
https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Energie/_DocumentLibraries/Documents/positionspap-ee-mab.pdf
sowie:
https://windkraftfreiebiosphaere.wordpress.com/infolinks-zu-windkraft-und-naturschutz/
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