Die Rheinpfalz berichtete kürzlich zum Stand des Windkraftprojekts im Buchwald bei Mittelbach-Hengstbach und führte sinngemäß aus:
Ende 2021 habe die BayWa r.e. Windenergie GmbH einen Bauantrag für zwei WEA gestellt und noch im September könnten die Windertragsmessungen am Buchwald abgeschlossen werden. Zwischenergebnisse würden aber bereits ein „gutes Windniveau und damit die Wirtschaftlichkeit des Projektes“ bestätigen. Geplant sei der Bau zweier Enercon E-160-Anlagen mit einer Gesamthöhe von 247 Metern. Seitens des Unternehmens zeige man sich zufrieden, da die Planungen genau im Zeitplan lägen und man 2024 mit dem Baubeginn rechne. Im darauffolgenden Jahr könnten die Anlagen dann ans Netz gehen. „Das Genehmigungsverfahren könne nun bald Fahrt aufnehmen“.
Im Rheinpfalz-Artikel hieß es weiterhin: „Die 2021 vorgenommene natur- und artenschutzrechtlichen Untersuchungen zu Vorkommen und Auswirkungen auf besonders geschützte Pflanzen und Tiere um die beiden Standorte nahe des Wahlerhofs seien nun ergänzt worden. Man habe diesen Sommer nochmal das Fledermaus-Vorkommen im und am Buchwald, Namensgeber des geplanten Windparks Buchwald, eingehender untersucht. „Da sich einer der beiden Standorte in einem kleinen Wald befindet und hier ein erhöhtes Fledermaus-Vorkommen festgestellt wurde, waren ergänzende Erfassungen erforderlich“, erklärt ein Unternehmenssprecher. Die Kartierung durch einen Fachgutachter stehe kurz vor dem Abschluss. Man wolle ein vollständiges Bild gewinnen – auch zur Festlegung von Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen im Rahmen der Genehmigungsverfahren.“
Die Initiative „Pro Dörrenbachwald“ und ihre ablehnende Haltung zu dem Windkraftprojekt wurden in dem Artikel nur kurz erwähnt.
Unsere Meinung:
Aus Perspektive des Natur- und Artenschutzes ist dieses Vorhaben ein Unding. Zuallererst gehören in unsere kostbaren Wälder grundsätzlich keine Industriegebiete. Weiterhin grenzt der Bliesgau als IBA-Gebiet (Important Bird Area), also als faktisches Vogelschutzgebiet, als Greifvogeldichtezentrum und Kernverbreitungsgebiet des Rotmilans fast unmittelbar an das auf Zweibrücker Gemarkung geplante Windindustriegebiet an. Vögel kennen jedoch keine Grenzen und so beschränkt sich z.B. die beeindruckende „Bliesgau-Population“ des Rotmilans keineswegs nur auf den Bliesgau. Das Rotmilandichtezentrum erstreckt sich nach Osten bis in die Westpfalz und nach Süden bis nach Lothringen hinein. Im Saarland brütende Rotmilane nutzen das westpfälzische wie lothringische Grenzgebiet regelmäßig als Nahrungshabitat, umgekehrt finden sich die pfälzischen und französischen Milane ebenfalls jenseits der Grenzen ein. Im Sinne eines konsequenten Arten- und Habitatschutzes müssten sowohl der Bliesgau als auch die unmittelbar anliegenden Gebiete der Pfalz und Lothringens von der Windenergienutzung ausgenommen werden. Dringend geboten wäre hier – gerade vor dem Hintergrund der dramatischen Biodiversitätskrise – eine Zusammenarbeit über Landes- und Ländergrenzen hinweg.
Leider hat man sich in Deutschland industrietechnischen Klimaschutzlösungen verschrieben, die in unsere letzten naturnahen und wertvollen Kulturlandschaften eindringen und dabei genau das zerstören, was sie zu schützen vorgeben. Angesichts einer Bundesregierung, die gerade dabei ist, den Natur- und Artenschutz im Namen der Klima- und Weltrettung in die Tonne zu treten, bräuchte es im Saarland unbedingt wieder eine Rückkehr zur Steuerung des Windenergieausbaus auf Landesebene. Entsprechend den Forderungen des NABU Saarland und des Ornithologischen Beobachterrings Saar (OBS) müsste der Bliesgau aus fachwissenschaftlicher Perspektive schleunigst wieder zum Taburaum für WEA erklärt werden.
Es ist sehr bedauerlich, dass in diesem Zusammenhang ausgerechnet das Biosphärenreservat Bliesgau mit seinen unrealistischen Klimaschutzzielen auf der Bremse steht. Bekanntermaßen hat die Biosphäre der Windenergienutzung den roten Teppich ausgerollt, obwohl von Anfang an klar war, dass der Bliesgau als IBA-Gebiet, Greifvogeldichtezentrum und Kernverbreitungsgebiet der saarländischen wie deutschen „Verantwortungsart“ Rotmilan für diese Industrietechnologie gänzlich ungeeignet ist. Massive Zielkonflikte mit dem Natur- und Artenschutz wurden und werden von den politischen Verantwortungsträgern (in) der Biosphäre billigend in Kauf genommen. Damit werden die im Positionspapier des MAB-Nationalkomitees zur Nutzung von Windkraft und Biomasse in Biosphärenreservaten vom 05.09.2012 formulierten Vorgaben im Hinblick auf den Arten- und Habitatschutz nicht erfüllt. Zudem kann man kann nicht oft genug betonen, dass das „erklärte Ziel“ des Biosphärenreservats Bliesgau „die Erhaltung der traditionellen Kulturlandschaft und der damit verbundenen Artenvielfalt“ ist!
Nachlesbar ist das in der Präambel der Biosphärenverordnung:
Der Rheinpfalzartikel befindet sich leider hinter der Bezahlschranke:
Zu unseren bisherigen Beiträgen hierzu geht es hier: